Was muss ich tun, um Mitglied zu werden?

Du stellst einen schriftlichen Aufnahmeantrag. Dazu steht Dir ein editierbares PDF-Formular zum Download bereit. Fülle das betreffende Formular aus und schick es unterschrieben an:

 

 

Angelsportverein Sickenhofen 1957 e.V.

Feldstraße 4

64832 Babenhausen

Aufnahmeantrag ASV-Sickenhofen 1957 e.V.
Aufnahmeantrag

Wer kann Mitglied werden?

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im ASV-Sickenhofen 1957 e.V.  ist eine erfolgreiche Teilnahme an einem Fischerlehrgang bei einem anerkannten deutschen Fischereiverband. Die Fischerprüfung wird am Ende des Lehrgangs abgelegt, bei bestandener Prüfung wird der Fischerprüfungsausweis ausgestellt. Dieser gesetzlich vorgeschriebe Schein "Angelschein", mit dem man praktisch jedem deutschen Angelverein beitreten kann, ist der Nachweis der erforderlichen Fach- und Sachkundeprüfung.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Es besteht die Möglichkeit unserem Verein als Mitglied in folgender Form beizutreten:

Mitgliedschaft

Aufnahmegebühr

(einmalig)

Mitgliedsbeitrag

(jährlich)

 Erwachsener Aktiv 300,00 €
100,00 €

Jugendlicher Aktiv

(bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs)

20,00 € 25,00 €
Pasive Mitglieder 0,00 € 25,00 €

Bei Interesse, schreib uns eine E-Mail oder nutze einfach unser Kontaktformular. Wir antworten so schnell wie möglich.



Welche Regeln gelten für Jugendliche?

Das Mindestalter zum Angeln ist 10 Jahre, denn Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein ausüben.

 

Ab dem sechzehnten Lebensjahr ist ein staatlicher Fischereischein erforderlich. Dieser staatliche Fischereischein kann schon ab dem vierzehntem Lebensjahr erworben werden.

 

Soweit das Hessische Fischeigesetz.

 

Die Details zum Erwerb des staatlichen Fischereischeins sind gleich oben beschrieben.

 

Jugendliche vom 10. bis zum 16. Lebensjahr dürfen maximal mit 2 Ruten fischen.

 

Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr erreicht haben, dürfen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Angelfischereischeines aus einem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland und einer Fischereierlaubnis (Mitgliedsausweis) ist, die Angelfischerei mit einem gültigen Jugendfischereischein ausüben.

Vereinsarbeit

Jedes aktive Vereinsmitglied ist verpflichtet im Rahmen der Vereinsarbeit Pflichtarbeitsstunden abzuleisten. Ab dem 01.01.2020 gelten hierfür folgende Regelungen:

 

Erwachsen aktive Vereinsmitglieder vom vollendeten 18. bis einschließlich zum 67. Lebensjahr:

 

  • 15 Plichtarbeitsstunden / Kalenderjahr

Davon sind mindestens 5 Stunden an Vereinsveranstaltungen abzuleisten.

 

 

Jugendliche Vereinsmitglieder im Alter von 16. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:

  • 5 Pflichtarbeitstunden / Kalenderjahr

An normalen Arbeitseinsätzen oder Vereinsveranstaltungen

Regelung der Pflichtarbeitsstunden bei körperlichen Einschränkungen oder vorliegenden Krankheiten. Die Anzahl der Pflichtarbeitsstunden bleibt unberührt und entspricht derselben Anzahl wie für aktive Vereinsmitglieder, jedoch werden die zu verrichtenden Arbeiten an die körperliche Verfassung des einzelnen Antragstellers angepasst. 

 

Diese Neuregelung tritt ab 01.01.2020 in Kraft.

 

Jede nicht geleistete Arbeitsstunde wird mit 20 € per SEPA-Lastschrift dem jeweiligen Mitglied belastet.

 

Der VORSTAND des ASV-Sickenhofen 1957 e.V.

 

 

Stand: 01.01.2020 


Bei Interesse, schreib uns eine E-Mail oder nutze einfach unser Kontaktformular. Wir antworten so schnell wie möglich.