Für Vereinsmitglieder ist das Fischen innerhalb der ROT, GELB und BLAU gekennzeichneten Strecke erlaubt.
Das Fischen für Gastkarteninhaber ist nur innerhalb der ROT gekennzeichneten Strecke erlaubt.
Köderfische sind nur dann zugelassen, wenn sie dem Angelgewässer Sickenhöfer See unmittelbar entstammen.
(Dies ist aufgrund der Verschleppung von Fischkrankheiten aus anderen Gewässern zwingend einzuhalten)
Das Nachtangeln ist für Gastkarteninhaber grundsätzlich verboten.
Unsere Mitglieder sind berechtigt die direkten Zufahrtswege zu dem Kiessee Hard in der Gemarkung Sickenhofen (Flur 11) als Anlieger zum Ausüben des Angelsports mit Personenkraftfahrzeugen zu benutzen. Außerdem sind Gastangler unseres Vereins, die den Nachweis einer Angelgenehmigung für den betroffenen Tag vorlegen können, als Anlieger zu betrachten.
Sollten Angler einen Strafzettel erhalten, so können sie diesen mit dem Nachweis der Angelerlaubniskarte des betreffenden Tages bei der Stadt Babenhausen stornieren lassen.
Die Benutzung der Wege erfolgt auf eigene Gefahr, insbesondere wird auf die absturzggefährdenden Böschungen entlang des Kiessees hingewiesen.
Bei Wegfall der Voraussetzung erlischt die Berechtigung zur Wegebenutzung. Die vorstehende Berechtigung ergeht auf jederzeitigen Widerruf.
Stand: 29. Januar 1985