ASV-Sickenhofen 1957 e.V. • 1. Vorsitzender Tobias Trippel • Feldstraße 4 • 64832 Babenhausen-Sickenhofen
Stand: 02.01.2020
Mit dem Kauf Ihrer Gastkarten für den Sickenhöfer See erhalten Sie dieses Informationsblatt
welches Sie über die aktuellen Bestimmungen und Neuerungen ab dem 01.01.2020 hinweisen möchte. Bitte lesen Sie diese Informationsbroschüre sorgfältig durch und beachten Sie bitte die Hinweise. Verstöße führen zum sofortigen Einzug der Gastkarte.
a) Generell sind die Hinweise auf der Rückseite der Gastkarten zu beachten. Es gelten darüber hinaus die jeweilig gültige Fassung des Hessischen Fischereigesetzes.
b) Um in Zukunft die Abgabe der Fanglisten sicherzustellen hat beim Erwerb einer Gastkarte jeder eine Kaution zu entrichten. Diese wird nach Abgabe der Fangliste entsprechend in vollem Umfang rückvergütet. Fanglisten sind auch abzugeben, wenn nichts gefangen wurde.
Dies ist entsprechend auf dem Vordruck zu vermerken und mit dem Namen sowie Datum zu versehen.
c) Die Kaution beträgt bei
Wochen-, Monats- Halbjahres und Jahreskarten 15,00 €
Tageskarten 10,00 €
Die Fanglisten müssen bis spätestens zum 05.01.2021 eingelöst werden, ansonsten erlischt der Anspruch auf Rückerstattung.
Wir möchten hier nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass Besatzmaßnahmen an den Gewässern aus den Fangergebnissen des Jahres abgeleitet werden. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Fangergebnisse auf den Fanglisten an.
Grundsätzlich werden zukünftig nur noch Gastkarten im Folgejahr ausgegeben, wenn
die Fangliste des Vorgängerjahres abgegeben wurde. Dies gilt im Besonderen für Besitzer von Jahres-, Halbjahres-, Monats und Wochenkarten.
d) Das Gewässer ist für alle Gastkarteninhaber täglich von 5°° - 22°° Uhr geöffnet.
e) Das Nachtangeln ist grundsätzlich verboten
f) Köderfische sind nur dann zugelassen, wenn sie dem Angelgewässer Sickenhöfer See unmittelbar entstammen (Dies ist aufgrund der Verschleppung von Fischkrankheiten aus anderen Gewässern zwingend einzuhalten).
g) Angelgrenzen für Gastkarteninhaber sind der obigen Karte zu entnehmen. Das Fischen für Gastkarteninhaber ist nur innerhalb der ROT gekennzeichneten Strecke erlaubt (Uferbereich zur Bundesstraße 26.
h) Sollten während des Angelns ein Fahrzeug im Bereich der Zufahrt von der B26 geparkt werden, so ist der Angelschein gut Sichtbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren um ein Bußgeld zu vermeiden. Sollten sie trotzdem ein Bußgeldbescheid erhalten, so schicken sie diesen mit der Kopie ihrer Gastkarte an die Stadtverwaltung zurück, mit der Bitte um Stornierung der Verwarnung. Ideal wäre es bei Besitzern von Smart-Phones die Gastkarte vorher ab zu Photographien um bei einer Kontrolle nicht den Weg zum Auto machen zu müssen.
i) Die Preise für Gastkarten ab 01.01.2020 unverändert
Tageskarte 10,00 €
Wochenkarte 40,00 €
Monatskarte 60,00 €
Halbjahreskarte 150,00 €
Jahreskarte 200,00 €
Gastkarten werden bei
Elke Wagner
Harpertshäuser Straße 6
64832 Babenhausen Ortsteil Sickenhofen
in den Geschäftsräumen ausgegeben.
Der Vorstand