ASV-Sickenhofen 1957 e.V. • 1. Vorsitzender Tobias Trippel • Feldstraße 4 • 64832 Babenhausen-Sickenhofen
Stand: 12.02.2023
Mit dem Kauf Ihrer Gastkarten für den Sickenhöfer See erhalten Sie dieses Informationsblatt
welches Sie über die aktuellen Bestimmungen und Neuerungen ab dem 01.03.2022 hinweisen möchte.
Bitte lesen Sie diese Informationsbroschüre sorgfältig durch und beachten Sie bitte die Hinweise.
Verstöße führen zum sofortigen Einzug der Gastkarte.
a) Generell sind die Hinweise auf der Rückseite der Gastkarten zu beachten. Es gelten darüber hinaus die jeweilig gültige Fassung des Hessischen Fischereigesetzes.
b) Um in Zukunft die Abgabe der Fanglisten sicherzustellen hat beim Erwerb einer Gastkarte jeder eine Kaution zu entrichten. Diese wird nach Abgabe der Fangliste entsprechend in vollem Umfang rückvergütet. Fanglisten sind auch abzugeben, wenn nichts gefangen wurde.
Dies ist entsprechend auf dem Vordruck zu vermerken und mit dem Namen sowie Datum zu versehen.
c) Die Kaution beträgt bei
Die Fanglisten müssen bis spätestens zum 05.01.2023 eingelöst werden, ansonsten erlischt der Anspruch auf Rückerstattung.
Wir möchten hier nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass Besatzmaßnahmen an den Gewässern aus den Fangergebnissen des Jahres abgeleitet werden. Bitte geben Sie unbedingt Ihre Fangergebnisse auf den Fanglisten an.
d) Das Gewässer ist für alle Gastkarteninhaber täglich von 05:00 - 20.00 Uhr geöffnet.
Es werden pro Tag max. 5 Tageskarten an Gastangler ausgegeben.
e) Das Nachtangeln ist grundsätzlich verboten
f) Köderfische sind nur dann zugelassen, wenn sie dem Angelgewässer Sickenhöfer See unmittelbar entstammen (Dies ist aufgrund der Verschleppung von Fischkrankheiten aus anderen Gewässern zwingend einzuhalten).
g) Angelgrenzen für Gastkarteninhaber sind der obigen Karte zu entnehmen. Das Fischen für Gastkarteninhaber ist nur innerhalb der ROT gekennzeichneten Strecke erlaubt (Uferbereich zur Bundesstraße 26.
h) Jeder Gastangler hat auf dem eigens für Angler hergerichteten Parkplatz auf der B26 Seite zu parken. Fahrzeuge die außerhalb des gekennzeichneten Parkbereiches stehen können von den Mitarbeitern des Ordnungsamtes oder der Polizei bei Kontrollen mit Strafe belegt werden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung von Strafmandaten durch den Verein. Bezüglich des Zugangs zu Parkplatz informieren sie sich bitte im beigefügten Schreiben ,,Benutzer Anleitung Zufahrt B26 Anglerparkplatz‘‘.
i) Fangbeschränkungen sind entsprechend zu beachten. Es dürfen:
entnommen werden.
Graskarpfen sind grundsätzlich zu entnehmen und dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden!
j) Die Preise für Gastkarten ab 01.01.2022
Ab 2022 werden am Vereinsgewässer nur noch Tageskarten ausgegeben
Gastkarten werden bei
Elke Wagner
Harpertshäuser Straße 6
64832 Babenhausen Ortsteil Sickenhofen
in den Geschäftsräumen ausgegeben.
Der Vorstand