Gesetzliche Bestimmungen für den Gastkartenverkauf

ASV-Sickenhofen 1957 e.V. • 1. Vorsitzender Tobias Trippel • Feldstraße 4 • 64832 Babenhausen-Sickenhofen

Es bestehen seit längerem gesetzliche Regeln für den Gastkartenverkauf, nach denen nur Personen eine Gastkarte an unseren Fischereigewässern erwerben dürfen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden:

 

  • Die Person muss einen gültigen staatlichen Fischereischein des Landes Hessen besitzen.
  • Alternativ werden in Hessen auch gültige staatliche Fischereischeine aus den anderen innerdeutschen Bundesländern akzeptiert (Länderabkommen innerhalb der BRD)
  • Es ist darauf zu achten, dass die Fischereischeine gültig sind, d.h. bei Verkauf einer Gastkarte ist es erforderlich auf das Gültigkeitsdatum zu achten

Folgende Personen dürfen aus gesetzlichen Gründen keine Gastangelkarte an unseren Gewässern erhalten:

 

  • Personen mit einem Fischereischein, der außerhalb der staatlichen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wurde
  • Personen die im Besitz eines ungültigen Fischereischeines sind, z.B. weil das Gültigkeitsdatum verfallen ist

Es besteht die Möglichkeit für Ausländer bzw. für Personen, welche im Besitz eines gültigen ausländischen Fischereischeines sind, sich eine vorübergehende Fischereierlaubnis auf der Stadt Babenhausen gegen eine geringe Gebühr erteilen zu lassen. Es ist darauf zu achten, dass diese vorübergehende Fischereierlaubnis eine amtliche Kennzeichnung besitzt (Dienststempel) und dass diese beim Kauf einer Gastangelkarte noch Gültigkeit besitzt.

 

 

Wir bitten um Verständnis und weisen darauf hin, dass bei Zuwiderhandlung dem ASV-Sickenhofen 1957 e.V., sowie allen beteiligten Personen rechtliche Schritte geltend gemacht werden können.

 

Der Vorstand