ASV-Sickenhofen 1957 e.V. • 1. Vorsitzender Tobias Trippel • Feldstraße 4 • 64832 Babenhausen-Sickenhofen
Es bestehen seit längerem gesetzliche Regeln für den Gastkartenverkauf, nach denen nur Personen eine Gastkarte an unseren Fischereigewässern erwerben dürfen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden:
Folgende Personen dürfen aus gesetzlichen Gründen keine Gastangelkarte an unseren Gewässern erhalten:
Es besteht die Möglichkeit für Ausländer bzw. für Personen, welche im Besitz eines gültigen ausländischen Fischereischeines sind, sich eine vorübergehende Fischereierlaubnis auf der Stadt Babenhausen gegen eine geringe Gebühr erteilen zu lassen. Es ist darauf zu achten, dass diese vorübergehende Fischereierlaubnis eine amtliche Kennzeichnung besitzt (Dienststempel) und dass diese beim Kauf einer Gastangelkarte noch Gültigkeit besitzt.
Wir bitten um Verständnis und weisen darauf hin, dass bei Zuwiderhandlung dem ASV-Sickenhofen 1957 e.V., sowie allen beteiligten Personen rechtliche Schritte geltend gemacht werden können.
Der Vorstand